Demokratie bedeutet die Herrschaft des Volkes. Alle Staatsgewalt geht vom Volk aus. Was die Mehrheit der Bevölkerung für richtig hält setzt sich durch. Das ist das was wir über Demokratie lernen und wissen.
In unserem Fall wählt die Bevölkerung des Landes ein Parlament, welches als Vertretung des Volkes Entscheidungen trifft. Und hier beginnt mein Problem... Im Grundgesetz steht nämlich auch, dass der Abgeordnete nicht an Weisungen und Aufträge gebunden ist und nur seinem Gewissen unterliegt. Hmm, was jetzt eigentlich? Auftragsungebunden oder Vertreter des Volkes? Also freies oder imperatives Mandat? Oder hab ich hier einfach einen Denkfehler...